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Ist mehr Markt bei Aufträgen für Teilhabeleistungen sinnvoll?

Reinhard Wilke referiert am 25. Januar im Justizzentrum in Bremen über „Beschaffung von Teilhabesozialleistungen durch Auftragsvergabe“

Nr. 031 / 20 Januar 2012 SC

Wenn die Bundesagentur für Arbeit Aufträge vergibt, die - gesetzlich vorgeschrieben – beispielsweise zur Eingliederung von behinderten Menschen dienen, müssen diese so genannten Teilhabeleistungen öffentlich ausgeschrieben werden. Das Wettbewerbs- und Vergaberecht haben längst nicht nur den Markt für Sozialleistungen, sondern speziell auch den für Teilhabeleistungen erreicht. Die öffentlichen Ausschreibungen durch die Bundesagentur für Arbeit sind nur ein Beispiel hierfür. Was die einen als Chance für einen transparenteren Wettbewerb ansehen, fürchten andere als Beschränkung von Vielfalt und Wahlmöglichkeiten zu Lasten behinderter Menschen. So verwundert es nicht, dass diese aktuellen Kontroversen in der juristischen Fachwelt auch die sozialrechtliche Abteilung des nächsten Deutschen Juristentages (vom 18. - 21. September 2012 in München) beschäftigen werden (www.djt.de ).

Das Bremer Institut für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht (bigas) im Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen will diese wichtigen Fragen mit der interessierten Bremer Fachöffentlichkeit diskutieren. Hierzu findet am Mittwoch, den 25. Januar 2012 von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Justizzentrum in Bremen (Am Wall 198, 28195 Bremen, Sitzungssaal 4) der öffentlicher Vortrag „Beschaffung von Teilhabesozialleistungen durch Auftragsvergabe“ von Reinhard Wilke mit anschließender Diskussion statt.

Reinhard Wilke ist ausgewiesener Spezialist für das Vergaberecht. Als stellvertretender Vorsitzender des Vergabesenats am Oberlandesgericht Schleswig liegt einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte im Vergaberecht, zu dem er auch regelmäßig publiziert und referiert. Reinhard Wilke wird insbesondere die Fragen behandeln, inwieweit bei der Auftragsvergabe für Sozialleistungen das Vergaberecht zu beachten ist, welche Rahmenbedingungen zwingend für ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren einzuhalten sind und wie die besonderen Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden können. Der Einblick, den Reinhard Wilke unter den besonderen Aspekten des Teilhaberechts gewähren wird, soll nicht nur Antworten auf die virulenten Rechtsfragen liefern, sondern zugleich auf die bevorstehenden Diskussionen rund um den nächsten Juristentag einstimmen. Referent und Veranstaltende freuen sich auf eine lebhafte Debatte und laden hierzu ein.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen:

Universität Bremen
Fachbereich Rechtswissenschaft
Bremer Instituts für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht (bigas)
Prof.Dr. Katja Nebe
Tel. 0421 218-66082
E-Mail: mhilkerprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
www.bigas.uni-bremen.de