Gewinnspielrichtlinien

KOMMA-Quiz beim OPEN CAMPUS 2023

Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Gewinnspiel und Veranstalterin

Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Universität Bremen, Referat 03, Hochschulkommunikation und -marketing, Sportturm, Uni-Boulevard 18, 28359 Bremen (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt).

Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

 

2. Teilnahme

a) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind jedoch Mitarbeiter:innen des Referats 03, Hochschulkommunikation und -marketing.

b) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich während der Veranstaltung „Open Campus“ am Samstag, den 24. Juni 2023 von 12-19 Uhr möglich.

c) Die Teilnahme ist selbstverständlich vollkommen kostenlos und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus.

d) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist abhängig von der vollständigen Erfüllung der folgenden Bedingungen: Ausfüllen der Gewinnspielkarte mit Name und Mailadresse sowie richtige Beantwortung der Fragen zur Universität Bremen. Nur solche Teilnahmen können innerhalb des Gewinnspiels berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann die Veranstalterin nicht verantwortlich gemacht werden.

e) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der/die Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

3. Durchführung und Abwicklung

a) Folgende Gewinne werden unter allen gültigen Teilnahmen verlost:

  1. Preis: Preis Hoodie, Flasche, Becher
  2. Preis: T-Shirt und Becher
  3. Preis: Becher und Schlüsselband

b) Die Gewinner:innen werden in der KW 26 2023 ausgelost und per E-Mail benachrichtigt; sie haben den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns innerhalb von zwei Wochen ab Gewinnbenachrichtigung auf dem innerhalb dieser Benachrichtigung genannten Kontaktwege zu bestätigen. Bleibt diese Bestätigung aus, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer/andere Gewinnspielteilnehmerin vergeben.

c) Der Anspruch auf den Gewinn entfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von vier Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, welche in der Verantwortung des Gewinners/der Gewinnerin liegen, erfolgen kann. Die Übermittlung erfolgt persönlich in den Räumen des Referates 03, Hochschulkommunikation und –marketing, Sportturm, Ebene 3, Uni-Boulevard 18, 28359 Bremen. Im Ausnahmefall und nach Absprache kann ein Versand per Post - nur innerhalb Deutschlands - erfolgen. Stellt sich nach der Auslosung des Gewinners/der Gewinnerin heraus, dass der Gewinner/die Gewinnerin nicht wie in den Teilnahmebedingungen angegeben über die notwendige Postadresse innerhalb Deutschlands verfügt, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer/eine andere Gewinnspielteilnehmerin vergeben.

d) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar, noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

 

4. Ausschluss der Teilnahme

a)  Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Veranstalterin das Recht vor, Teilnehmer:innen vom Gewinnspiel auszuschließen.

b) Weiterhin behält sich die Veranstalterin das Recht vor, Teilnehmer:innen auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen oder wenn ein:e Teilnehmer:in sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben, sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

 

5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

Die Veranstalterin ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Veranstalterin unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs der Veranstalterin liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.

 

6. Datenschutz

Die Veranstalterin verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Veranstalterin des Gewinnspiels:

Universität Bremen, Referat 03, Hochschulkommunikation und -marketing, Sportturm, Uni-Boulevard 18, 28359 Bremen

 

Wenn Sie am Gewinnspiel der Veranstalterin teilnehmen, werden folgende personenbezogene Daten durch die Veranstalterin erhoben:

    Vor- und Nachname

    Ihre Postanschrift

    Ihre E-Mailadresse

Diese Daten werden von der Veranstalterin ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners/der Gewinnerin, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes genutzt. Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) DSGVO.

„Zugriff auf die Daten haben nur die Beschäftigten der Veranstalterin, die diese im Rahmen der ihnen im Bereich Hochschulkommunikation und -marketing übertragenen Aufgaben zwingend benötigen. Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte, sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis (z. B. nach den nach den oben genannten Rechtsvorschriften) besteht.

Ihre Daten können von uns zudem an externe Dienstleister (z. B. IT Dienstleister, Unternehmen, die Daten vernichten oder archivieren, Druckdienstleister) weitergegeben werden, welche uns bei der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung streng weisungsgebunden unterstützen.

Eine Datenverarbeitung außerhalb der EU findet nicht statt.

Wir werden Ihre personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten.“

Die Veranstalterin wird die Daten des Gewinners/der Gewinnerin löschen, wenn sie für die Durchführung dieser Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn der Gewinn übergeben oder nach Absprache übersandt wurde und die Veranstalterin sich vergewissert hat, dass dieser beim Gewinner/bei der Gewinnerin unbeschädigt angekommen ist.

Selbstverständlich hat jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin jederzeit das Recht, Auskunft über die bei der Veranstalterin bezüglich seiner/ihrer Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das gleiche gilt für die Berichtigung unrichtiger Daten gem. Art. 16 DSGVO.Die Löschung von den entsprechenden Daten bei der Veranstalterin gem. Art. 17 DSGVO sowie die Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO kann verlangt werden, wenn einer der in Art. 17 bzw. 18 DSGVO genannten Gründe vorliegt.

Ihre Datenschutzrechte können Sie hier geltend machen:

Datenschutzbeauftragte der Universität Bremen
Referat 06
Bibliothekstrasse 1
28359 Bremen

Tel.: +49 421 218-60211
Fax: +49 421 218-60210
E-Mail: datenschutz@uni-bremen.de

Natürlich haben Sie ebenfalls das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

 

9. Haftung der Veranstalterin

Für eine Haftung der Veranstalterin auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen:

a) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

b) Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:innen regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für die Veranstalterin in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

c) Die Veranstalterin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

d) Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

e) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung der Veranstalterin gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin oder deren Arbeitnehmer:innen.

 

10. Schlussbestimmungen

a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufsrechts (CISG).

c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.